AGB
§ 1 Anwendungsbereich der AGB
a) Die AGB regeln die Geschäftsbedingungen
zwischen der Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann (im folgenden Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann genannt) und dem Patienten (im folgenden Patient* genannt) als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragspartnern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Die Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande,
wenn der Patient das Angebot der Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann, die Ausübung der Heilkunde, Beratung oder Coaching, annimmt und einen Termin zum Zwecke der Diagnose, Beratung, Therapie oder Coaching persönlich, telefonisch oder per Email vereinbart. Terminvereinbarungen sind verbindlich.
c) Ablehnung des Behandlungsvertrags
Die Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es sich um Beschwerden des Patienten handelt, die die Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder sie in Gewissenskonflikte bringen könnte. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich der Beratung, erhalten.
§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags
a) Die Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie/Coaching beim Patienten anwendet - unter Berücksichtigung von eventuellen Behandlung-verboten und ihrer Sorgfaltspflicht. Dabei werden häufig Methoden angewandt, die weder schul-medizinisch noch wissenschaftlich anerkannt sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden kann weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
b) Der Patient ist darüber aufgeklärt, dass die Beratung, Diagnose, Behandlung, Therapie oder Coaching keine körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt ersetzt und dass er bei Beschwerden mit Krankheitswert aufgefordert ist, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.
c) Dauer, Inhalt, Risiken, Nebenwirkungen sowie die zu erwartenden Kosten der Beratung/Diagnose/ Therapie/Coaching werden vor Behandlungsbeginn ausführlich mit dem Patienten besprochen.
§ 4 Kein Versprechen auf Heilung
Auf alle Behandlungsmethoden wird keine Garantie auf Heilung oder Linderung gegeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Versprechen auf Heilung oder Linderung gemäß Heilmittelwerbegesetz (HWG) gegeben wird.
§ 5 Mitwirkung des Patienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Die Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann ist jedoch berechtigt die Behandlung/Diagnose/Therapie/Beratung/Coaching abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, wenn der Patient, die für die Behandlung notwendigen Informationen, unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 6 Honorar / Rechnungsstellung
Die Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Das Honorar ist für jeden Behandlungstag in bar vom Patienten an die Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann zu zahlen. Der Patient erhält dafür jeweils eine Rechnung und / oder Quittung.
Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift der Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann, den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des Patienten. Darüber hinaus enthält die Rechnung die Diagnose, Einzelleistungen (Therapiespezifizierung) mit den entsprechenden GebüH-Ziffern (Gebührenordnung für Heilpraktiker), den Behandlungszeitraum sowie die zu bezahlenden Honorare.
Wünscht der Patient keine Diagnose- oder Therapiespezifizierung in der Rechnung, hat er dies der Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann entsprechend mitzuteilen.
Preisliste
Wenn das Honorar zwischen der Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann und dem Patienten nicht schriftlich anders vereinbart wurde, gelten folgende Preise:
Hypnosetherapie Ersttermin: 260,- Euro
Die erste Hypnosesitzung dauert ca. 1,5 - 3 Stunden und enthält
Hypnosetherapie Folgetermin: 140,- Euro
Eine Hypnose-Folgesitzung dauert ca. 45 - 90 min und enthält
Spezialhypnose „Imaginäres Magenband“: 165,- Euro
Diese spezielle Hypnose kommt nur als Folgesitzung in Frage.
Coaching- und/oder Beratungstermine sowie andere naturheilkundliche Therapien
werden nach Zeitaufwand berechnet: pro angefangene ¼ Stunde: 40,- Euro
Raucherentwöhnung
Folgende Angebote stehen zur Auswahl: Raucherentwöhnung INTENSIV, LIGHT oder INDIVIDUELL
Paketangebot Raucherentwöhnung INTENSIV: 480,- Euro
Bestehend aus 2 Terminen inklusive folgender Leistungen:
Paketangebot Raucherentwöhnung LIGHT: 340,- Euro
1 Termin inklusive folgender Leistungen:
Raucherentwöhnung INDIVIDUELL
Einzelpreise Raucherentwöhnung zur individuellen Zusammenstellung:
Hinweise:
§ 7 Terminstornierungen / Terminverschiebungen /
Nichterscheinen / Verspätung
Vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden vor Beginn vom Patienten kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Terminverschiebungen oder Terminabsagen, die an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen eingehen, gelten als am folgenden Werktag eingegangen. Erfolgt die Benachrichtigung nicht rechtzeitig oder bleibt der Patient einem Termin fern (Nichterscheinen), wird dem Patienten das volle, vereinbarte Honorar für diesen Termin in Rechnung gestellt. Ab 15 Minuten Verspätung ohne Benachrichtigung, gilt diese als Nichterscheinen.
Verspätet sich der Patient um mehr als 15 Minuten oder bricht den Termin vorzeitig ab, bleibt die Zahlungspflicht in voller Höhe erhalten.
Bei Verspätungen über 15 Minuten behält sich die Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann das Recht vor, den gesamten Behandlungstermin wegen der notwendigen geplanten Behandlungsdauer/ Zeitplan abzulehnen, die Zahlungspflicht des Patienten bleibt dabei in voller Höhe erhalten.
Eine Verlängerung der Behandlungszeit wegen Verspätung, oder eine Erstattung der nicht genutzten Behandlungszeit durch den Patienten ist nicht möglich, sofern die Verspätung mehr als 15 Minuten beträgt.
Auch bei kurzfristigen Absagen wegen Krankheit, bzw. aus Gesundheitsgründen, wird der volle, vereinbarte Betrag fällig. Bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt, wird dem Patienten in diesem Fall, ohne Zusatzkosten ein Ersatztermin angeboten.
Sollte die Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Krankheit, privater Termine oder Todesfälle, die Behandlung des Patienten zum vereinbarten Termin nicht leisten können, so kann sie für evtl. entstandene Kosten nicht haftbar gemacht werden. Im Falle einer Verhinderung wird dem Patienten eine kostenfreie Terminverschiebung angeboten.
§ 8 Haftung
Die Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann übernimmt keine Haftung für Schäden die durch den Patienten verursacht wurden. Jeder Patient trägt die volle Verantwortung für sich selbst und seine Handlungen.
§ 9 Schweigepflicht / Vertraulichkeit / Patientenakte
a) Die Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann unterliegt der Schweigepflicht. Sie behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnosen, der Beratungen und der Therapien sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten keine Auskünfte, es sei denn es liegt eine schriftliche Genehmigung des Patienten vor.
b) Ist die Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann aufgrund gesetzlicher Vorschriften, zur Weitergabe der Daten verpflichtet, ist Absatz a) nicht anzuwenden. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann stattfinden, und sie sich mit der Verwendung entsprechender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
c) Die Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann führt eine Patientenkartei (Handakte) mit Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Dem Patienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu. Eine Herausgabe dieser Handakte an den Patienten im Original ist ausgeschlossen. Absatz b) bleibt davon unberührt. Bei Wunsch und auf Verlangen eines schriftlichen Berichts des Krankheitsverlaufs wird dieser für den Patienten von der Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann kostenpflichtig erstellt. Hiervon ausgenommen sind solche Teile der Aufzeichnungen, die rein subjektive Eindrücke und Wahrnehmungen der Spezialpraxis für Hypnosetherapie Petra Kagemann enthalten.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
§ 11 Gerichtsstand
Im Falle einer Meinungsverschiedenheit, die nicht gütig beigelegt werden kann, ist der Gerichtsstand Ulm.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen weiblich, männlich und divers (w/m/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.